Was man mit der Klasse T fahren darf
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinenmit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre - bis 40 km/h
Mindestalter: 18 Jahre - bis 60 km/h
Einschluss der Klasse M, S und L
Die Ausbildung ist zertifiziert und mit einem Bildungsgutschein förderfähig.
Theoretische Ausbildung und Prüfung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min
bei Ersterteilung
12 Stunden Grundstoff
+ 6 Stunden klassenspezifischer Unterricht Klasse T
bei Erweiterung
6 Stunden Grundstoff
+ 6 Stunden klassenspezifischer Unterricht Klasse T
Theoretische Prüfung
frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ( 16/ 18 Jahre)
20 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum klassenspezifischen Zusatzwissen T
zulässige Fehlerpunktzahl : 10
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen
Praktische Ausbildung und Prüfung
Fahrstunde zu 45 min
- Grundfahrausbildung, Vor- und Nachbereitung
- Unterweisung am Fahrzeug
Praktische Prüfung
frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ( 16/ 18 Jahre)
Prüfungsdauer: 60 min
incl. Abfahrtskontrolle
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen