Was man mit der Klasse AM fahren darf
Zweirädrige Krafträder, auch mit mit Beiwagen der Klasse AM mit einer Nennleistung von nicht mehr als 4 kW
und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (50 cm³)
Mindestalter : 15 Jahre ab 01.05.2017
Theoretische Ausbildung und Prüfung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min
bei Ersterteilung 12 Stunden Grundstoff
+ 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht Klasse AM
bei Erweiterung 6 Stunden Grundstoff
+ 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht Klasse AM
Theoretische Prüfung
frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ( 15 Jahre)
bei Ersterteilung: 20 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum klassenspezifischen Zusatzstoff AM
zulässige Fehlerpunktzahl: 10 ( es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet)
bei Erweiterung: 10 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum klassenspezifischen Zusatzwissen AM
zulässige Fehlerpunktzahl : 6
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen
Praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsfahrzeug Nova Motors Motorroller "City Star"
Fahrstunde zu 45 min
Grundfahrausbildung, Sicherheitskontrolle, Vor- und Nachbereitung
Praktische Prüfung
frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ( 15 Jahre)
Prüfungsdauer: 45 min
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen