Was man mit der Klasse A 2 fahren darf
Krafträder, auch mit mit Beiwagen der Klasse A2 mit einer
Nennleistung von nicht mehr als 35 kW .
Mindestalter : 18 Jahre
Einschluss der Klasse AM und A1
Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 kann die Fahrerlaubnis
Klasse A mit einer Aufstiegsprüfung erworben werden.
Hierfür müss nur eine praktische Fahrprüfung erfolgreich
absolviert werden.
Theoretische Ausbildung und Prüfung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min
bei Ersterteilung 12 Stunden Grundstoff
+ 4 Stunden klassenspezifischer
Unterricht Klasse A KTM 790 Duke
bei Erweiterung/ Aufstieg von A1 keine theoretische Ausbildung und Prüfung
Theoretische Prüfung
frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ( 18 Jahre)
bei Ersterteilung: 20 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum klassenspezifischen Zusatzstoff A
zulässige Fehlerpunktzahl: 10 ( es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet)
bei Erweiterung: 10 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum klassenspezifischen Zusatzwissen A
zulässige Fehlerpunktzahl : 6
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen
Praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsfahrzeug KTM 790 Duke
Fahrstunde zu 45 min
Bei Ersterteilung
- Grundfahrausbildung, Sicherheitskontrolle, Vor- und Nachbereitung
- 5 Überlandfahrten a 45 min
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1)
Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A1 kann die Fahrerlaubnis Klasse A 2 mit einer Aufstiegsprüfung erworben werden.
Hierfür müss nur eine praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert werden.
Praktische Prüfung
frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ( 18 Jahre)
Prüfungsdauer: 60 min
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen