Was man mit der Klasse A fahren darf
Krafträder, auch mit mit Beiwagen der Klasse A mit einer Nennleistung
von mehr als 50 cm³ .
Mindestalter : 24 Jahre
Einschluss der Klasse AM und A1 und A2
Theoretische Ausbildung und Prüfung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min
bei Ersterteilung 12 Stunden Grundstoff
+ 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A
bei Erweiterung von A1 6 Stunden Grundstoff
+ 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A
bei Erweiterung von A2 Keine theor. Ausbildung und Prüfung
Suzuki 650 SV
Theoretische Prüfung
frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ( 24 Jahre)
bei Ersterteilung: 20 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum klassenspezifischen Zusatzstoff A
zulässige Fehlerpunktzahl: 10 ( es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet)
bei Erweiterung: 10 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zum klassenspezifischen Zusatzwissen A
zulässige Fehlerpunktzahl : 6
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen
Praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsfahrzeug Suzuki 600 GSR
Fahrstunde zu 45 min
Bei Ersterteilung
- Grundfahrausbildung, Sicherheitskontrolle, Vor- und Nachbereitung
- 5 Überlandfahrten a 45 min
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1)
- Grundfahrausbildung, Sicherheitskontrolle, Vor- und Nachbereitung
- 3 Überlandfahrten a 45 min
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrten
Bei Vorbesitz Kl. A2
Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 kann die Fahrerlaubnis Klasse A mit einer Aufstiegsprüfung erworben werden.
Hierfür müss nur eine praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert werden.
Praktische Prüfung
frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ( 20/24 Jahre)
Prüfungsdauer: 60 min
Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen: nach 14 Tagen